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Kompetenzprüfung und Credit Points

Jede Kursleitung, die bereits einen oder mehrere Kurse bei der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) eingetragen hat, dürfte schon einmal mit der sogenannten „Kompetenzprüfung“ in Berührung gekommen sein. Hierbei geht es um Qualifikationen und Nachweise, die der ZPP vorgelegt werden müssen und anhand derer sie eine Prüfung der fachlichen Mindeststandards für einzelne Kursleiter/innen durchführt.
Eine positive Kompetenzprüfung ist Grundlage für die Berechtigung, einen Kurs im jeweiligen Handlungsfeld/Präventionsprinzip durch die Krankenkassen fördern zu lassen.
Ohne sie kann die entsprechende Kursleitung also nicht für Präventionskurse eingesetzt werden.

Kompetenzprüfung einleiten

Der Vorgang kann direkt nach dem Login im Kursleiteraccount von der Startseite aus („Kompetenzprüfung einleiten“) oder nach einem Klick auf den Punkt links im Seitenmenü „Meine Qualifikationen“ angestoßen werden („Kompetenz hinzufügen“). Nach erfolgreicher Prüfung ist die Kursleitung für das/die jeweilige/n Handlungsfeld/er zertifiziert.

Übrigens: Wer bis zum Stichtag 31.12.2020 in einem oder mehreren Handlungsfeldern positiv geprüft war, dessen Qualifikationen wurden in das neue System (das in 2021 eingeführt wurde) übernommen – Stichwort „Bestandsschutz“. Alle, die nicht unter diesen Bestandsschutz gefallen sind, mussten und müssen die Kompetenzprüfung für die einzelnen, betreffenden Handlungsfelder/Präventionsprinzipien neu absolvieren.

So läuft die Kompetenzprüfung ab

Nach dem Absenden des Prüfauftrages an die Zentrale Prüfstelle Prävention sind keine nachträglichen Änderungen der Angaben möglich. Die Qualifikation geht unmittelbar in die inhaltliche und formale Prüfung.

Liegen alle notwendigen Angaben und Nachweise vor, erfolgt die Prüfung der Qualifikationen/Mindeststandards innerhalb von zehn Arbeitstagen. Das Ergebnis wird per E-Mail zugesandt.

Nach erfolgter Prüfung wird eine E-Mail an die Kursleitung versandt.

Diese Unterlagen sind für die Kompetenzprüfung relevant

Unterlagen, die für die Kompetenzprüfung von Bedeutung sind, umfassen:

  • den Nachweis (Urkunde, Zeugnis,…) über einen staatlich anerkannten handlungsfeldbezogenen Berufs- oder Studienabschluss für das jeweilige Handlungsfeld und Präventionsprinzip. Ggf. bei einer nichtformalen beruflichen Qualifizierung den Nachweis (Urkunde, Zeugnis,…) über eine Ausbildung an privaten Institutionen.
  • die Nachweise der Mindeststandards in Bezug auf fachwissenschaftliche, fachpraktische und
    fachübergreifende Kompetenzen für das jeweilige Handlungsfeld/Präventionsprinzip
    (Modulhandbuch, Curricula, Studienbücher, Prüfungsordnung, Urkunden mit Inhalten und
    Umfängen, Leistungsnachweise etc.).
  • ggf. eine Einweisung in die vorgesehenen Inhalte/Verfahren (zum Beispiel Nordic Walking)
  • ggf. eine Einweisung in das durchzuführende Programm (sofern es sich um einen Kurs auf Basis eines Konzeptes handelt)

Für den Nachweis der Qualifikationen sind in einzelnen Fällen, zum Beispiel bei einer nicht formalen beruflichen Qualifizierung (Ausbildungen an privaten Institutionen, die nicht über das Berufsbildungsgesetz oder spezifische Landesgesetze geregelt sind) weitergehende Unterlagen notwendig, zum Beispiel im Bereich der Kursleitungserfahrung.

Wie viele Ausbildungsstunden oder Creditpoints für die jeweiligen Handlungsfelder nachgewiesen werden müssen und wie sich diese auf die fachwissenschaftliche, fachpraktische und Fachübergreifende Kompetenz verteilen, kann man im Leitfaden „Kriterien zur Zertifizierung“ der ZPP nachlesen.

Mögliche Probleme bei der Kompetenzprüfung / Fehlende Credit Points

Vor allem beim Nachweis der absolvierten Ausbildungsstunden oder Credit Points, treten ab und an Probleme auf.

Problem 1: Ein Fall, den wir beim Forum Gesunder Rücken öfter geschildert bekommen, ist dass bei zeitlich länger zurückliegenden beruflichen Qualifikationsnachweisen detaillierte Angaben zu den Inhalten (Curriculum oder Modulhandbuch) inklusive des zeitlichen Umfangs der Ausbildung fehlen. Was ist dann zu tun?
Leider ist die ZPP hier wenig kulant: „Grundsätzlich gilt, dass wenn keine Nachweise zu Fächern/Modulen mit (zeitlichen) Umfängen vorliegen und die Ausbildungsinstitution keine Nachweise nachreichen kann/möchte, eine Mindestkompetenzprüfung nicht durchführbar ist. Die betroffenen Kursleitungen haben nach derzeitigem Stand leider keine Möglichkeit auf eine Anerkennung Ihrer Mindestkompetenzen.

Die ZPP bietet jedoch an, dass Kursleitungen Studien- oder Prüfungsordnungen bzw. sogenannte „Scheine“ einreichen können, die ebenfalls in der Prüfung berücksichtigt werden können. Wichtig ist, dass zumindest Module/Fächer und die dazugehörigen Umfänge aus den Nachweisen hervorgehen. Die Prüfung ist dabei individuell und richtet sich nach den vorliegenden Unterlagen, die jede Kursleitung in der Datenbank der Zentralen Prüfstelle hochlädt.

Davon losgelöst sind Fälle zu betrachten, in denen die Ausbildungsinstitution nicht mehr existiert. Hier wird im Sinne eines Härtefalles geschaut, unter welchen Bedingungen eine Prüfung der Kompetenzen noch möglich ist. Derzeit stimmen wir solche Härtefälle mit unserem geschäftsführenden Verband (vdek) ab.

Problem 2: Ein weiteres Problem ist, dass zwar die angeforderten Nachweise (zum Teil) vorhanden sind, aber Ausbildungsstunden bzw. Credit Points in bestimmten fachwissenschaftlichen, fachpraktischen und fachübergreifenden Kompetenzen für das jeweilige Handlungsfeld / Präventionsprinzip fehlen.

Hier verhält es sich so, dass die genannten Fachkompetenzen zu mindestens 60% in staatlich anerkannten Berufsausbildungen und/oder wissenschaftlichen Studiengängen an Universitäten oder Fachhochschulen jeweils mit Abschluss erworben worden sein müssen. Jedoch können bis zu 40% durch weitere Qualifizierungsmaßnahmen ergänzt werden. Hierfür anerkennungsfähig sind Qualifizierungsmaßnahmen von Institutionen der Aus-, Fort- und Weiterbildung, die staatlich anerkannte Berufs- oder Studienabschlüsse vergeben bzw. die staatlich anerkannt sind, sowie von Berufs- und Fachverbänden und deren Mitgliedern.

Vergabe von Credit Points für Kurse des Forum Gesunder Rücken

Auch die Fortbildungen des Forum Gesunder Rücken können hierfür genutzt werden. Auf einem gesonderten Blatt, das angefordert werden kann, sind die Credit Points, die die Kursleitung für den Besuch einer Fortbildung bei uns erhält, vermerkt. Die ZPP ordnet die auf unseren Teilnahmebestätigungen aufgeführten Inhalte im Rahmen der Kompetenzprüfung den entsprechenden relevanten Kompetenzfeldern zu.

Das entsprechende Dokument können Sie per E-Mail anfordern: post@forum-ruecken.de.

Beispiel 2-Tages Refresher (15 UE): Unsere 2-Tages-Refresher dauern 15×45 Minuten, dies sind 11,25 Zeitstunden. Dies alleine wären (ausgehend von 30 Stunden für einen Credit Point) ca. 0,38 Credit Points. Da aber auch die Vorbereitung auf den Kurs (Durcharbeiten des Skripts) und die Nachbereitung des Kurses (Durcharbeiten der vermittelten Kursinhalte) als Workload anzurechnen sind, kommen die regulären 15 UE-Refresher bei uns auf 0,5 Credit Points.

Beispiel 3-Tages-Refresher (32 UE): Unsere 3-Tages-Refresher (Autogenes Training) dauern 32×45 Minuten, dies sind 24 Zeitstunden. Dies alleine wären (ausgehend von 30 Stunden für einen Credit Point) ca. 0,8 Credit Points. Mit dem gesamten absolvierten Workload, kommen wir hier auf 1 Credit Point.

Beispiel Rückenschullehrer-Kurs (60UE): Unsere Ausbildung zum Rückenschullehrer/in dauert 60×45 Minuten, dies sind 45 Zeitstunden. Dies alleine wären (ausgehend von 30 Stunden für einen Credit Point) ca. 1,5 Credit Points. Mit dem gesamten absolvierten Workload, kommen wir hier auf 1,6 Credit Points.

In einem geringen Maße können also auch unsere Kurse dafür genutzt werden, fehlende Ausbildungsstunden bzw. Credit Points nachzureichen, wenn die bei uns absolvierten Inhalte demjenigen Feld zuzuordnen sind, in dem es der Kursleitung an nachzuweisenden Kompetenzen mangelt.

Die Präventionsprinzipien/Handlungsfelder, für die das Forum Gesunder Rücken Kurse anbietet, sind:

  • „Reduzierung von Bewegungsmangel durch gesundheitssportliche Aktivität“,
  • „Vorbeugung und Reduzierung spezieller gesundheitlicher Risiken durch ge-
    eignete verhaltens- und gesundheitsorientierte Bewegungsprogramme“ und
  • „Förderung von Entspannung (Palliativ regeneratives Stressmanagement)“/Autogenes Training und Progressive Muskelentspannung
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