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Bestandsschutz

Wer bis zum 31.12.2020 bei der Zentralen Prüfstelle Prävention mit seinen Kursen für ein bestimmtes Handlungsfeld/Präventionsprinzip positiv geprüft war, auf den traf der Bestandsschutz zu.

Konkretes Beispiel: Wer zum Stichtag 31.12.2020 einen positiv geprüften Kurs Faszientraining bei der ZPP eingetragen hatte, dessen berufliche Qualifikationen mussten – wenn dieser Kurs z.B. im April 2021 rezertifiziert oder ein weiterer Kurs im Präventionsprinzip/Handlungsfeld 1 eingetragen werden sollte – nicht erneut geprüft werden.

Übergangsregelung

Es besteht eine Übergangsreglung für Kursleitungen, die ihre Ausbildung (Berufs- oder Studienabschluss bzw. nichtformale berufliche Qualifikation) zwischen dem 31.12.2020 und 31.12.2024 abschließen. Sollten Sie innerhalb dieses Zeitraumes Ihren Abschluss erlangen, können Sie bis einschließlich 31.12.2025 den Prüfantrag nach Abschlüssen einreichen. Sie werden dann nach Ihren Grund- und Zusatzqualifikationen geprüft und müssen keine Mindeststandards nachweisen.

Die ZPP informiert weiter: “Um Nachforderungen zu vermeiden, weisen wir darauf hin, dass das Ausbildungsende durch das Datum auf der Berufsurkunde bzw. dem Abschlusszeugnis definiert ist und damit den 31. Dezember 2024 nicht überschreiten darf. Anderenfalls kann die Prüfung nicht mehr im Rahmen der Übergangsregelung durchgeführt werden.”

Weitere Informationen

Die ZPP-Hotline erreichen Sie unter 0201 5658290, Mo.-Fr. 09 bis 17 Uhr.

Hilfreiche Infos finden Sie auch auf der Webseite der ZPP, ganz unten in der Fußleiste unter den Punkten “Downloads”, “Informationen” und “FAQ” oder auch nach Ihrem Login ganz oben rechts auf der Seite unter dem Reiter “Nutzerhilfen”.

Auch wir vom Forum stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Kontaktieren Sie uns einfach!

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